Alle Kündigungs- und Beendigungssachen rund um den Bestand des Mietverhältnisses, außer Eigenbedarf (MIETSO Extra).
Typische Fälle:
• Räumungsklage I Bestandsstreitigkeit
• Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand (§ 543 BGB)
• Außerordentliche Kündigung wegen Vertragsverletzung (Lärm, Untervermietung, Tierhaltung etc.)
• Ordentliche Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung (kein Eigenbedarf)
• Kündigung von Gewerbemietverträgen
• Streit um Bestand des Mietverhältnisses
• Verlängerungsverlangen nach Sozialklausel (§§ 574–574b BGB)
• Mietaufhebungsvereinbarung I Streit um Auszug
Streitwert = 3 × Monatsgehalt.
Frage 3: Geht es um eine Differenz I Erhöhung?
Streitwert = Differenz × Monate
Frage 4: Geht es um Strafrecht?
Strafrecht wird im Rechner direkt wie ein Fall in 1. Instanz behandelt.
Hinweis Familienrecht: Im Familienrecht enden außergerichtliche Mandate praktisch immer mit einer Einigung – das ist der ganze Sinn des außergerichtlichen Weges. Die Einigungsgebühr (1,5‑fache Gebühr nach Nr. 1000 VV RVG) ist in unserer Pauschale bereits vollständig enthalten. Sollte der Fall doch vor Gericht gehen (ca. 5 % der Fälle), berechnet die Kanzlei die Gerichtsgebühren regulär – mit reduzierter Verfahrensgebühr (0,65‑fach).
Frage 6: Sonstige individuelle Rechtsstreitigkeit
Für Arbeitszeugnis I Abmahnung gilt: Streitwert = 1 × Bruttomonatsgehalt.
Sorge- oder Umgangsrecht = 5.000 € Streitwert.
Ermittelter Streitwert: –
Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG)
–
▸3. Selbstzahlerkosten gegenrechnen
Hinweis: Gerichtskosten (GKG) sind nicht enthalten. Bei 1. Instanz werden gerichtliche Anwaltskosten berücksichtigt. Für Kooperation wird bei vorgerichtlicher Tätigkeit vor Klage die Verfahrensgebühr mit 0,65 angesetzt.
Ergebnis (brutto)
1,0 Gebühr (netto) aus Streitwert
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Szenario
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!
ACHTUNG
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▸4. Pauschalangebot platzieren
Kooperation - RECHT 24‑7
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Ratenzahlung: Die Ersteinschätzung von 199 € kann auch in Monatsraten berechnet werden.
IHRE ERSPARNIS
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Hinweis zur Kündigungsschutzklage
Wird automatisch auf 1. Instanz gesetzt, weil eine Kündigungsschutzklage immer gerichtlich ist.
Zukünftig in Planung: Prozesskostenfinanzierung über unsere Kanzlei RECHT 24‑7.
ACHTUNG
Die Kooperationskonditionen gelten nur in Verbindung mit einer Rechtsschutzversicherung. Bitte den monatlichen Rechtsschutzbeitrag eingeben, um die Gesamtkosten korrekt darzustellen.
Kooperation - Gesamtkosten
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Ersteinschätzung
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Pauschale nach Nachlass
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Gericht Anwalt
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Rechtsschutz Jahr
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Monatliche Rate
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✓ Ihr Vorteil
✓ Ihr Vorteil bei Einigung
Modell
Gesamtwert (brutto)
Zahlweise I Ansatz
Noch keine Berechnung.
▸5. Einwandbehandlung
▸6. Abschluss
Quick Reset
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